Information für Hundehalter*innen

Veröffentlichungsdatum23.06.2026Lesedauer1 MinuteKategorienAktuelles
hund

Liebe Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer!

Hundehalter*innen sind gesetzlich dazu verpflichtet jeden gehaltenen Hund anzumelden. 
Auch Assistenz-, Therapie- und Diensthunde unterliegen dieser Meldeverpflichtung.


Die Anmeldung kann über das Bürgerservicebüro der Gemeinde erfolgen. 
Das Formular steht auch als Download auf unserer Homepage zur Verfügung.


Auszug aus dem Landes-Polizeigesetz § 6a – Besondere Pflichten für das Halten und Führen von Hunden:

(8) Der Halter eines mehr als drei Monate alten Hundes hat der Behörde

  • innerhalb einer Woche seinen Namen und seine Adresse sowie die Rasse, die Farbe und das Geschlecht des gehaltenen Hundes und die Kennnummer des dem Hund eingesetzten Microchips bzw. der Tätowierung zu melden,

  • innerhalb eines Monats den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die das vom Hund ausgehende Risiko abdeckt, nachzuweisen.

Änderungen dieser Informationen sind innerhalb einer Woche der Behörde zu melden.

(9) Der Halter, der erstmals einen Hund anmeldet (Abs. 8 lit. a), hat den Nachweis einer theoretischen Ausbildung (Sachkundenachweis) zu übermitteln. Die Landesregierung hat durch Verordnung nähere Bestimmungen über den Sachkundenachweis zu erlassen, wobei die Ausbildungsberechtigung, die Ausbildungsinhalte und die Dauer der Ausbildung festzulegen sind.


Der Bürgermeister
eh. Harald Schönherr