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Der Heizkostenzuschuss kann vom 01.03.2025 bis 30.09.2025 beantragt werden.
Für Mindespensionist:innen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen der Heizkostenzuschuss 2024 des Landes Tirol bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen ein Zusageschreiben und die Auszahlung erfolgt im Herbst 2025 automatisiert.